Erneuerung und Einheitstreben

Gesangbücher im 19. Jahrhundert

Erneuerung und Einheitstreben

Gesangbücher im 19. Jahrhundert

Erneuerung durch Rückbesinnung

Zurück zu den Wurzeln: Ernst Moritz Arndt (1819)

Die Erneuerung des Gesangbuchs im 19. Jh. ist von zwei Momenten geprägt: Rückbesinnung und Einheitsstreben. Beide Momente sind bereits in einer programmatischen Schrift zu sehen, die Ernst Moritz Arndt (1769–1860), Professor für Geschichte in Bonn, 1819 herausgibt: Von dem Wort und dem Kirchenliede. Er erhebt darin zwei Forderungen, eine betrifft die Liedtexte: Die aufklärerischen Umdichtungen müssen revidiert werden, die Lieder, alte und neue, wieder zur klaren Sprache der Reformation zurückkehren. Er druckt auch gleich ein eigenes Beispiel mit ab: Ich weiß, woran ich glaube (EG 357). Diese Erneuerung realisiert sich in den Gesangbüchern der Folgezeit. Arndts zweite Forderung betrifft das Gesangbuch als Ganzes: Es soll ein deutsches Einheitsgesangbuch entstehen. Im Geist des nationalen Aufbruchs schwebt Arndt nicht nur vor, die Grenzen zwischen den evangelischen Landeskirchen zu überwinden, sondern auch die konfessionellen Grenzen zwischen den Kirchen und Freikirchen: Im Gesangbuch der Nation sollen alle vereint sein. Diese Forderung setzte sich bekanntlich nicht durch. Das Ziel eines evangelischen Einheitsgesangbuchs hingegen machten die Landeskirchen nach und nach zu ihrer Sache.  

Erstmals durch eine Kommission erarbeitet: Das „Berliner Gesangbuch“ (1829)

In Berlin war 1817 die preußische Kirchenunion zwischen Lutheranern und Reformierten vollzogen worden, die entstandene „unierte Kirche“ brauchte nun neben einer Verfassung auch eine Agende und ein Gesangbuch. Neu und richtungsweisend war, dass zur Erarbeitung des Gesangbuchs eine Kommission eingesetzt wurde. Sie arbeitete über einen Zeitraum von zehn Jahren, 1829 kam das Gesangbuch zum Gottesdienstlichen Gebrauch für evangelische Gemeinden heraus, kurz: das „Berliner Gesangbuch“. Mitglied der Gesangbuchkommission war auch der Theologe Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher (1768–1834), der Theologie und Kirche des 19. Jh. wie kein anderer prägte. Sein Religionsbegriff überwindet die aufklärerische Verkürzung von Religion auf ihre moralische Dimension. Das zeigt sich auch im Berliner Gesangbuch: Die Revision von Liedtexten erfolgt moderat; der Aufbau des Gesangbuchs nimmt von der Unterteilung in Glaubens- und Sittenlehre Abschied; die Rubrizierung orientiert sich nicht an Dogmatik und Ethik, sondern am Gottesdienst. 

 

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Die Erweckungsbewegung: Philipp Spitta, Psalter und Harfe (1833)

Die kirchliche Erneuerung, die in akademischen und bürgerlichen Kreisen durch Schleiermachers Theologie geprägt war, vollzog sich in der Breite der evangelischen Gemeinden durch die Erweckungsbewegung. Ihr Anliegen ist dem Pietismus vergleichbar, es geht um geistliche Gemeindeerneuerung, um lebendigen Glauben der Einzelnen, um Volksmission. So entstehen im 19. Jh. auch die Posaunenchöre: In der Mitte ihrer Bewegung steht das Kirchenlied, das sie beleben und volksmissio­narisch nutzten. Und es entstehen neue, „erweckliche“ Gesangbücher. Ein immenses Repertoire an erbaulichen Liedern stellte der württembergische Pfarrer Alber Knapp (1798–1864) in seinem Evangelischen Liederschatz ab 1839 zusammen – kein Gesangbuch für die Praxis, sondern eine große Sammlung, die als Fundus genutzt wurde. Starke Wirkung hatte das Gesangbuch von Philipp Spitta (1801–1859) mit dem Titel Psalter und Harfe, das ab 1833 in zahlreichen Ausgaben über Jahrzehnte hinaus erschien. Anders als von Spitta selbst gedacht, wurden viele seiner Lieder nach und nach in kirchliche Gesangbücher aufgenommen. Das Selbstverständnis der Erweckungsbewegung zeigt sich sehr schön in Spittas Pfingstlied O komm, du Geist der Wahrheit (EG 136).

 

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Posaunenchöre: Volksmission in Höfen und Straßen (hier 1925)

Die evangelischen Landeskirchen auf dem Weg zum deutschen Einheitsgesangbuch

„Gesangbuchsnoth“

In seiner Programmschrift von 1819 hatte Ernst Moritz Arndt erstmals dazu aufgerufen, ein deutsches Einheitsgesangbuch zu schaffen. Dieser Gedanke verbreitete sich, sicherlich nicht nur aus dem Motiv des nationalen Aufbruchs heraus, sondern auch aus Interesse an kirchlicher Einigung. Tatsächlich war die Gesangbuchlandschaft in dieser Zeit stark zersplittert: Jedes (ehemalige) Herrschaftsgebiet, und sei es noch so klein (gewesen), hatte sein eigenes Gesangbuch. Diese Situation wurde bald allgemein als „Gesangbuchsnoth“ bezeichnet und vielfach beklagt. Der Ruf nach einem Einheitsgesangbuch wurde lauter. 

„Eisenacher Entwurf“: 150 Kernlieder (1854)

Im Jahr 1852 verständigte sich die Deutsche Evangelische Kirchenkonferenz in Eisenach darauf, dass ein deutsches evangelisches Einheitsgesangbuch entstehen soll. Es folgte die Arbeit der eingesetzten Gesangbuchkommission, teilweise mit heftigen Auseinandersetzungen. 1854 wurde der „Eisenacher Entwurf“ verabschiedet und als Deutsches Evangelisches Kirchen-Gesangbuch in 150 Kernliedern herausgegeben. Das Buch enthält hauptsächlich Lieder für die gottesdienstliche Gemeinde in kirchenjahreszeitlicher Anordnung. Die Liedauswahl zeigt die Hochschätzung der reformatorischen Lieder des 16. und 17. Jh. und eine Distanz gegenüber pietistischem Liedgut. Lieder nach 1750 fehlen ganz: Abgelehnt wurden dezidiert Lieder der Aufklärung sowie das moderne „Geistliche Volkslied“. Text- und Melodiefassungen orientieren sich an ihrem Original. Für die Singpraxis hätte das perspektivisch die Hinwendung zum rhythmischen Gemeindegesang und die Abkehr vom damals üblichen langsamen Singtempo bedeutet. Eine solche Praxis war aber noch nicht an der Zeit; sie kam erst zu Beginn des 20. Jh. durch die Singbewegung zum Zuge. 

 

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Die Sichtung und Sammlung der 150 Kernlieder war das erste Projekt der Deutschen Evangelischen Kirchen­konferenz. Sie gründete sich 1852 in Eisenach. Sie war ein Zusammenschluss mehrerer evangelischer Kirchenleitungen zu einer Einrichtung, die sich künftig alle zwei Jahre treffen sollte, um gemeinsame Projekte koordinieren zu können. Andere Projekt waren z.B. einheitliche Richtlinien für Kirchenneubauten (Eisenacher Regulativ 1861), die Revision der Lutherbibel (abgeschlossen 1892) und der Perikopenordnung (abgeschlossen 1896). Die Deutsche Evangelische Kirchenkonferenz konnte zwar einheitliche Standards erarbeiten, ihre Beschlüsse waren aber rechtlich nicht bindend: Die kirchenpolitische Hoheit lag weiter bei den Landeskirchen. Die Konferenz bestand bis 1921 und wurde durch den 1922 gegründeten Deutschen Evangelischen Kirchenbund abgelöst.

Entstehung von Landesgesangbüchern

Die 150 Kernlieder von 1854 waren ein wichtiger Impuls, für die Landeskirchen aber nicht verbindlich. Er setzte sich nicht unmittelbar durch. Einzig die Ev.-Luth. Landeskirche in Bayern übernahm die 150 Kernlieder in ihr Landesgesangbuch, das sie gleich 1854 herausgab. Gleichwohl hatte der Impuls der 150 Kernlieder große mittel­bare Wirkung: In der Folgezeit entstehen weitere Landesgesangbücher, die für ihr Gebiet eine gewisse Vereinheitlichung bedeuteten und sich durchaus am „Eisenacher Entwurf“ orientierten (im sächsischen Landesgesangbuch von 1883 finden sich z.B. 140 der 150 Kernlieder wieder). „Geistiche Volkslieder“, die im „Eisenacher Entwurf“ bewusst fehlen, sind in vielen Landesgesangbüchern in einem Anhang aufgenommen.

Erneuerung in anderen Konfessionen des 19. Jh.

Erneuerung des reformierten Gemeindegesangs: Matthias Jorissen (1798)

Die reformierten Gemeinden nutzten als ihr offizielles Gesangbuch für den Gottesdienst allein den Genfer Psalter, im deutschsprachigen Raum konkret den Lobwasserpsalter (1573). Zwangsläufig veraltete die Sprache dieser Übersetzung immer mehr, so dass der Lobwasser­psalter mancherorts fast außer Gebrauch kam. Im Jahr 1798 brachte Matthias Jorissen (1739–1823), Pfarrer der deutschen reformierten Gemeinde in Den Haag, seine Neue Bereimung der Psalmen heraus. Die Melodien blieben dieselben – und erwiesen sich einmal mehr als tragendes Element. Jorissen fügte an die 150 Palmlieder eine Sammlung einiger Lieder für die Festtage der Christen an. Sie enthält 46 Lieder, darunter Allein Gott in der Höhe sei Ehr (EG 179) oder, in stark umgedichteter Textfassung, Wie soll ich dich empfangen (EG 11). Jorissens neue Ausgabe des Genfer Psalters löste den Lobwasserpsalter endgültig ab. Wo ab 1817 aus Reformierten und Lutheranern unierte Landeskirchen entstanden, entwickelten sich auch neue Gesangbücher. In der Schweiz entstanden ab dem späten 18. Jh. Kantonalgesangbücher, wobei das Repertoire von Kanton zu Kanton divergierte. Auch hier gab es im 19. Jh. den Ruf nach einem deutschschweizerischen Einheitsgesangbuch, wozu es aber erst im 20. Jh. kommen sollte (Reformiertes Kirchengesangbuch 1952).  

 

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Psalm 98 aus der Neubereimung des Genfer Psalters von Matthias Jorissen (1798)

Erneuerung des katholischen Gemeindegesangs: Cantate! (1847)

Auf katholischer Seite verläuft die Entwicklung des Gesangbuchs im 19. Jh. ähnlich wie im protestantischen Bereich. Auch hier wird die Epoche der Aufklärungsgesangbücher abgelöst durch eine Reformbewegung, die im Rückgriff auf altes Liedgut das kirchliche Singen neu belebt. Dieser Prozess wird auch durch private Gesangbuch-Veröffentlichungen vorangetrieben. Ein Beispiel ist Heinrich Bones Gesangbuch Cantate! von 1847. Es enthält etwa 200 lateinische und 330 deutsche Gesänge. Prägend wurde dieses Buch dadurch, dass viele offizielle Diözesan-Gesangbücher, die in den folgenden Jahrzehnten entstehen, darauf zurückgreifen konnten und dies auch taten. Ausgehend von der Vielfalt der Diözesan-Gesangbücher, ist auch die Idee eines katholischen Einheitsgesangbuchs präsent, wird aber erst im 20. Jh. verwirklicht (Gotteslob 1974). 

 

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Gesangbücher in den entstehenden Freikirchen

Die Gemeinden, die im Zuge der methodistischen und der baptistischen Erweckung in Deutschland im 19. Jh. entstanden, waren von vornherein singende Gemeinden. Der Begründer der methodistischen Bewegung im England des 18. Jh., Charles Wesley (1707–1788), hatte selbst ca. 9.000 Liedtexte und Gedichte geschrieben. In Deutschland war die methodistische Bewegung in sich uneinheitlich; die verschiedenen Gesangbücher zeigen eine gemeinsame Wertschätzung von Liedern des Pietismus und der Er­weckungs­bewe­gung, zunehmend auch der lutherischen Liedtradition (Paul Gerhardt). Ein deutsches methodistisches Einheitsgesangbuch entstand erst im 20. Jh., und zwar 1969 nach der Fusion zur Evangelisch-methodistischen Kirche. Für die baptistische Bewegung in Deutschland war das Wirken von Julius Köbner (1806–1884) entscheidend, 1849 veröffentlichte er das erste deutsche Gesangbuch des baptistischen Bundes, die Glaubensstimme der Gemeine des Herrn. Es wurde in mehreren Auflagen über Jahrzehnte genutzt. Im Jahr 1886 erscheint die Glaubensharfe als Gesangbuch der deutschen Baptisten-Gemeinden, auch sie prägte lange Zeit das Singen der Baptisten. 

 

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